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CBAM und EUDR: die zwei EU-Regeln, die über den Export entscheiden

Der CO2-Grenzausgleich und die EU-Entwaldungsverordnung ändern die Logik der Compliance: Emissionsdaten und Rückverfolgbarkeit werden zu Versanddokumenten.

CBAM und EUDR: die zwei EU-Regeln, die über den Export entscheiden

Jahrzehntelang verlangte der Export nach Europa Qualität, Preis und Zollpapiere. Von nun an verlangt er zusätzlich CO2-Daten und geografische Koordinaten der Produktion. Zwei Verordnungen erklären das: CBAM und EUDR.

CBAM: CO2 wird zum Importkostenfaktor

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus tritt 2026 in seine endgültige Phase. Europäische Importeure von Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom müssen Zertifikate kaufen, die den in den Produkten enthaltenen Emissionen entsprechen. In der Praxis wird ein brasilianischer Exporteur, der seine tatsächlichen Emissionen nicht nachweisen kann, nach Standardwerten belastet, die in der Regel höher liegen.

Unsere Lesart: Die brasilianische Industrie hat einen kaum genutzten Wettbewerbsvorteil, einen sauberen Strommix. Doch ein Vorteil, der nicht gemessen und zertifiziert ist, zählt an der europäischen Grenze nichts.

EUDR: nachweisen, dass keine Entwaldung dahintersteht

Die Entwaldungsverordnung verlangt, dass Soja, Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Holz, Kautschuk, Palmöl und deren Erzeugnisse bis zur Anbaufläche rückverfolgbar sind, mit Geolokalisierung und Nachweis, dass nach 2020 keine Entwaldung stattfand. Die Anwendung wurde verschoben, doch die Käufer fordern die Daten bereits vertraglich ein.

Reales Risiko: Sendungen ohne vollständige Sorgfaltsprüfung können am Bestimmungsort festgehalten oder abgewiesen werden. Die Kosten eines Kühlcontainers, der in Rotterdam wegen fehlender Daten stillsteht, übersteigen die Kosten für den Aufbau der Rückverfolgbarkeit bei Weitem.

Was jetzt zu tun ist

  1. Emissionen je Produkt nach anerkannter Methodik erfassen und die Berichte im vom Importeur geforderten Format vorbereiten.
  2. Die Herkunft jeder Partie mit Geolokalisierung und Flächennachweisen dokumentieren.
  3. Klauseln zur Umwelt-Compliance in die Lieferantenverträge aufnehmen.
  4. Logistikpartner wählen, die den europäischen Dokumentenfluss kennen und wissen, was die lokalen Zollagenten verlangen werden.

Umwelt-Compliance ist kein Marketing mehr, sondern Zoll. TMLOG bindet diese Anforderungen in die Versandplanung ein, damit die Ware mit den richtigen Daten im richtigen Format ankommt.

Talita Melo
Talita MeloSpezialist für Außenhandel

Spezialist für Außenhandel und internationale Logistik, tätig in den Bereichen Import, Export, Zollabfertigung und der Entwicklung internationaler Geschäftsaktivitäten bei TMLOG Global Trade & Logistics.

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