Gefahrgut und verderbliche Ware: was sich in der Versandplanung ändert
Lithiumbatterien, Chemikalien und gekühlte Lebensmittel verlangen die richtigen Papiere, Verpackung und Frachtführer. Ein Leitfaden, damit die Sendung nicht abgewiesen wird.

Falsch deklariertes Gefahrgut wird am Terminal abgewiesen, und schlecht geplante verderbliche Ware kommt wertlos an. In beiden Fällen beginnt das Problem lange vor der Verladung.
Gefahrgut
- UN-Klassifizierung: Jedes Produkt hat eine UN-Nummer, eine Klasse und eine Verpackungsgruppe. Ausgangspunkt ist das aktuelle Sicherheitsdatenblatt.
- Zugelassene Verpackung: UN-zertifizierte Kartons und Fässer, gekennzeichnet und beschriftet nach Verkehrsträger (IMDG für See, IATA DGR für Luft).
- Absendererklärung: unterzeichnet von geschultem Personal. In der Luftfracht ist die Schulung verpflichtend und wird geprüft.
- Lithiumbatterien: Die Regeln ändern sich häufig und unterscheiden sich danach, ob die Batterie allein, mit dem Gerät oder im Gerät reist. Prüfen Sie vor jeder Sendung die geltende Fassung.
Verderbliche Ware und Kühlkette
- Legen Sie den Temperaturbereich und die maximale Zeit außerhalb davon fest und wählen Sie danach die Ausrüstung: Kühlcontainer, aktiv oder passiv, oder Thermoverpackung.
- Planen Sie Vorkühlung, amtliche Kontrolle und Abholfenster, um die Standzeit zu verkürzen.
- Setzen Sie Temperaturlogger mit Berichtsfunktion ein: Sie dienen als Nachweis im Schadenfall und helfen, den Prozess zu verbessern.
Häufiger Fehler: Laderaum auf Schiff oder Flug zu buchen, bevor die Annahme der Ware durch den Frachtführer bestätigt ist. Nicht jede Reederei und nicht jede Fluggesellschaft akzeptiert alle Gefahrgutklassen.
TMLOG verfügt über ein für Gefahrgut geschultes Team und über Partner mit Kühlkettenstruktur auf den wichtigsten Routen. Die Planung beginnt mit Sicherheitsdatenblatt und Produktspezifikation und endet mit der am Bestimmungsort im richtigen Zustand freigegebenen Ware.



